Allgemeine Informationen
Befreiung vom Unterricht
Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass eine Schulbefreiung zur Ferienverlängerung nicht möglich ist.
Legen Sie bitte bei Erkrankung Ihres Kindes an den letzten Schultagen vor den Ferien bzw. an den ersten Schultagen
nach Ferienende eine ärztliche Bescheinigung vor. Eine Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts ist laut
Schulordnung nur in sehr dringenden Fällen möglich und muss rechtzeitig und schriftlich bei der Schulleitung
beantragt werden.