Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

        • Befreiung vom Unterricht

        • Bitte beachten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung, dass eine Schulbefreiung zur Ferienverlängerung nicht möglich ist.

          Legen Sie bitte bei Erkrankung Ihres Kindes an den letzten Schultagen vor den Ferien bzw. an den ersten Schultagen

          nach Ferienende eine ärztliche Bescheinigung vor. Eine Beurlaubung vom Besuch des Unterrichts ist laut

          Schulordnung nur in sehr dringenden Fällen möglich und muss rechtzeitig und schriftlich bei der Schulleitung

          beantragt werden.